Ich nutze Facebook. Und ich zweifele manchmal schon an meinen Entscheidungen, was die alles wissen dürfen. Aber da ich mich auch dazu entschlossen habe, politisch aktiv zu sein und somit sowieso in der Öffentlichkeit zu stehen (na gut, bei mir ist das alles recht überschaubar …) muss ich damit leben, dass ein gewisser Teil meiner Daten in der Datenwelt des Internets herummschwirrt. Und da ich meine Ideen, so wie hier auf diesem Blog, verbreiten will, muss ich gewisse Sachen angeben.
Kritisch wird es schon, wenn ich öffentlich mache, mit wem ich befreundet bin. Na gut, die Facebook-Liste ist weder vollständig, noch enthält sie nur Freunde … aber sie hat schon einen krassen Datenbestand.
Der Schocker kam aber vorher, siehe Bild:

Datenschutz nicht vorhanden
Die einzelnen Punkte, die mir dazu einfallen, einfach mal aufgelistet:
- Ich soll denen mein Mailpasswort geben
- Das Mailpasswort muss zu dem Mailaccount sein, mit dem ich mit meinen Freunden kommuniziere (also kein SPAM-Account)
- Die meisten Leute dürften auch für geschäftliche Kontakte die Mailadresse benutzen
- Die hätten dann Zugriff auf ALLE meine Kommunikation, inklusive Passwörtern, die ich mir per mail schicken lasse. Also im Extremfall auch zu Paypal, digitalen Krankenakten, amazon, … etc.
- Die Speichern das Passwort nicht. Das ist aber nett. Als Kinder haben wir immer gesagt: “Wers glaubt, wird selig”.
- Nachdem man das gemacht hat, wird das allen Freunden angezeigt. (Naja, es werden immer nur 3 angezeigt, aber wenn man das mehrmals öffnet, hat man eine ganze Reihe von Leuten.)
- Mit dieser Aktion gibt man nicht nur seine Daten preis, ihr gebt auch meine E-Mail-Adresse preis. Vielleicht kommuniziere ich über eine andere Adresse mit Euch als mit Facebook (ist so!), aber dank dieses Tools hat Facebook jetzt auch meine richtige. Wahrscheinlich auch meine dienstliche (Kollegen waren auch dabei).
- Aus der EWG-Richtline
(39) Bestimmte Verarbeitungen betreffen Daten, die der Verantwortliche nicht unmittelbar bei der betroffenen Person erhoben hat. Des weiteren können Daten rechtmäßig an Dritte weitergegeben werden, auch wenn die Weitergabe bei der Erhebung der Daten bei der betroffenen Person nicht vorgesehen war. In diesen Fällen muß die betroffene Person zum Zeitpunkt der Speicherung der Daten oder spätestens bei der erstmaligen Weitergabe der Daten an Dritte unterrichtet werden.
- Aus dem deutschen Datenschutzgesetz:
§ 16 Datenübermittlung an nicht-öffentliche Stellen
(1) Die Übermittlung personenbezogener Daten an nicht-öffentliche Stellen ist zulässig, wenn- 1.
-
sie zur Erfüllung der in der Zuständigkeit der übermittelnden Stelle liegenden Aufgaben erforderlich ist und die Voraussetzungen vorliegen, die eine Nutzung nach § 14 zulassen würden, oder
- 2.
-
der Dritte, an den die Daten übermittelt werden, ein berechtigtes Interesse an der Kenntnis der zu übermittelnden Daten glaubhaft darlegt und der Betroffene kein schutzwürdiges Interesse an dem Ausschluss der Übermittlung hat. Das Übermitteln von besonderen Arten personenbezogener Daten (§ 3 Abs. 9) ist abweichend von Satz 1 Nr. 2 nur zulässig, wenn die Voraussetzungen vorliegen, die eine Nutzung nach § 14 Abs. 5 und 6 zulassen würden oder soweit dies zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung rechtlicher Ansprüche erforderlich ist.
(2) Die Verantwortung für die Zulässigkeit der Übermittlung trägt die übermittelnde Stelle.(3) In den Fällen der Übermittlung nach Absatz 1 Nr. 2 unterrichtet die übermittelnde Stelle den Betroffenen von der Übermittlung seiner Daten. Dies gilt nicht, wenn damit zu rechnen ist, dass er davon auf andere Weise Kenntnis erlangt, oder wenn die Unterrichtung die öffentliche Sicherheit gefährden oder sonst dem Wohle des Bundes oder eines Landes Nachteile bereiten würde.(4) Der Dritte, an den die Daten übermittelt werden, darf diese nur für den Zweck verarbeiten oder nutzen, zu dessen Erfüllung sie ihm übermittelt werden. Die übermittelnde Stelle hat ihn darauf hinzuweisen. Eine Verarbeitung oder Nutzung für andere Zwecke ist zulässig, wenn eine Übermittlung nach Absatz 1 zulässig wäre und die übermittelnde Stelle zugestimmt hat. - Jetzt interpretiere ich aber mal 7. – 9. … die Weitergabe ist illegal, aber Facebook fordert dazu auf. Um das klar zu sagen, nach meiner Interpretation begeht der User die “Straftat”, während Facebook “nur” darum bittet. Ob man da kostenpflichtige Abmahnungen schicken kann ….
Mal im ernst, ich halte nichts von diesen Abmahnungen, schon gar nicht, wenn das Freunde sind, aber wenn jemand einfach meine Daten weitergibt, dann nervt mich das schon. Und bei mir ist es relativ egal, ich bekomme eh massig SPAM und habe einen super SPAM-Filter, aber man bringt heute jedem Kind bei: “Gib deine Mailadresse nicht an, nutz für solche Sachen “Trashmail” (o.ä.) … aber wenn dann die Freunde die Adresse weitergeben, ist das schon doof. Da kann man sich selber perfekt verhalten. - Peter Schaar, der deutsche Datenschutzbeauftrage, äußert sich ebenfalls kritisch zu diesem Aspekt.
- Und zum Abschluss noch ein kleiner Service. Schickt mir Eure Rechnungen und Eure Onlinebanking-Daten und dann kümmer ich mich um Euer Konto
Ich werde die TANs nach der Benutzung auch nicht speichern. Dein Bester Freund hat mir seine Daten auch schon geschickt. – Und auch hier noch mal weg von der Ironie-Ebene … das Mail-Passwort ist für viele das höchste Geheimnis. Es wird oft nicht mal auf dem eigenen Rechner gespeichert, weil es sooo geheim ist. Aber die Quote, wie viele Leute es dann Facebook (die Datenkrake neben Google) anvertrauen, ist schon sensationell. Na gut, google macht es anders, die hosten und durchsuchen die mails gleich im Service google-Mail mit Sammel-Service von allen anderne Konten (und viele nutzen es) …
Fazit: Ich hoffe, dass die Leute wissen, was sie machen, wenn sie die eigenen Daten weitergeben. Aber fremde Daten weiterzugeben finde ich absolut daneben. Und das Facebook dazu auffordert, finde ich auch daneben.

